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Wertindikation vs. qualifiziertes Verkehrswertgutachten

 

Ob Sie sich für eine Wertindikation oder für ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten entscheiden, hängt im Wesentlichen davon ab, aus welchem Anlass Sie Ihre Immobilie bewerten bzw. schätzen lassen möchten.

Eine Wertindikation bietet Ihnen eine übersichtliche, grobe Werteinschätzung Ihrer Immobilie.

Bei einem qualifizierten Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine detaillierte, umfangreiche Immobilienbewertung, welche unter anderem auch den Erschließungszustand des Grundstücks, die baurechtliche Situation sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Pflichten berücksichtigt.

Im Gegensatz zur Wertindikation wird bei einem qualifizierten Verkehrswertgutachten der Verkehrswert nach § 194 des Baugesetzbuches ausgewiesen. Das qualifizierte Verkehrswertgutachten hat somit auch vor Gericht Bestand.

Die aufgeführten Tabelle zeigt alle Unterschiede zwischen einer Wertindikation und einem qualifiziertem Verkehrswertgutachten auf einen Blick:

 
             
 

Leistungsumfang

 

Wertindikation               

 

Verkehrswertgutachten

 
             
 

Deckblatt

 

ja

 

ja

 
             
 

Übersichtsblatt

 

Kurzversion

 

Langversion

 
             
 

Inhaltsverzeichnis

 

ja

 

ja

 
             
 

Auftrag und Verwendungszweck 

 

ja

 

ja

 
             
 

Literatur und Grundlagen

 

nein

 

ja

 
             
 

Lagebeschreibung

 

nein

 

ja

 
             
 

Grundstücksbeschreibung

 

Kurzversion

 

Langversion mit Erschließungszustand, baurechtliche Situation und Grundbuchdaten

 
             
 

Flächenangaben und Maße der baulichen Nutzung

 

Wohn- und Nutzfläche, ggf. Bruttogrundfläche

 

Wohn- und Nutzfläche, ggf. Bruttogrundfläche, Geschossfläche mit Geschossflächenzahl und überbaute Grundfläche mit Grundflächenzahl

 
             
 

Beschreibung der baulichen Anlagen und Gebäudebeschreibung

 

Kurzversion

 

Langversion

 
             
 

Erläuterung der Verfahrenswahl

 

ja

 

ja

 
             
 

Bodenwertermittlung

 

ja

 

ja

 
             
 

Anlehnung an Ertrags-, Sachwert-, oder Vergleichswertermittlung (je nach Verfahrenswahl)

 

ja

 

ja

 
             
 

Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale

 

Ermittlung von Instandhaltungsrückstand und Bauschäden (grob) sowie Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überalterung, Rechten und Pflichten im Grundbuch, Baulasten und besondere Ertragsverhältnisse

 

Ermittlung von Instandhaltungsrückstand und Bauschäden (grob) sowie Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überalterung, Rechten und Pflichten im Grundbuch, Baulasten und besondere Ertragsverhältnisse

 
             
 

Ausweisung des Wertes

 

Wertindikation

 

Verkehrswert nach § 194 BauGB

 
             
 

Fotodokumentation

 

3-6 Bilder

 

6-15 Bilder

 
             
 

Anlagen

 

1-3 Anlage

 

3-9 Anlagen

 
             
 

Seitenanzahl

 

ca. 20

 

ca. 40

 

             
             
 
Karl Maier Rev
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten sowie Beleihungswertermittlung.
•
Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) nach DIN EN ISO/IEC 17024 für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV aller Immobilienarten (LF)
•
Dipl.-Betriebswirt (FH)
•
International Appraiser (DIA)
•
Bauschadensbewerter (DIA)
•
Recognised European Valuer (REV)
•
Stv. Vorsitzender des gemeinsamen Gutachterausschuss
für den Landkreis Waldshut Ost
 
 
 
infomaier-gutachten.de
www.maier-gutachten.de
 
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Objektstruktur

 b.v.s BW Mitglied öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.

The European Group of Valuers Associations

Wirkungskreis:

Bei größeren Aufträgen ist der Wirkungskreis Deutschland, ansonsten in den nachfolgenden Landkreisen.

Landkreis Waldshut, Landkreis Lörrach, Schwarzwald-Baar-Kreis, Landkreis Konstanz, Landkreis Emmendingen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und Freiburg im Breisgau

 

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